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Wer den Markt manipuliert, zahlt

SchadenersatzrechtAufsatzUniv.-Prof. Dr. Georg Grafecolex 2013, 864 - 866 Heft 10 v. 1.10.2013

OGH 24.1.2013, 8 Ob 104/12w; OGH 17.12.2012, 4 Ob 129/12t

Schlagwörter:

Bankwesen; Anlegerschaden; Fehlberatung; Aufklärungspflicht; Zurechnung des Vertriebspartners; vertragliche Haftung; deliktische Haftung; Rat; Marktmanipulation; Schutzgesetz;

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