Zusammenfassung: Der UFS hatte sich mit seiner Entscheidung der Frage zu widmen, ob auf Verrechnungskonten vergangener Perioden verbuchte Zahlungen an Gesellschafter als steuerneutrale Einlagenrückgewähr oder als verdeckte Gewinnausschüttung rechtlich zu würdigen sind.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 12 EStG; § 8 Abs 2 KStG