Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidung behandelt der erkennende Senat Fragen in Hinblick auf eine vom VKI erhobene Verbandsklage und thematisiert allgemeine Vertragsbedingungen für eine KfZ-Kaskoversicherung, wobei das Schriftformgebot für Erklärungen des Versicherungsnehmers sowie der Regelungsgehalt betreffend den Wiederbeschaffungswert zu klären waren.