Zusammenfassung: Mit seinem Schlussantrag in der Rs. ONEL zielt GA Sharpston auf den notwendigen geografischen Umfang für eine rechtserhaltende Benutzung einer Gemeinschaftsmarke ab.
Rechtsgrundlagen: Art 15 Abs 1 VO (EG) 2009/20 7
Zusammenfassung: Mit seinem Schlussantrag in der Rs. ONEL zielt GA Sharpston auf den notwendigen geografischen Umfang für eine rechtserhaltende Benutzung einer Gemeinschaftsmarke ab.
Rechtsgrundlagen: Art 15 Abs 1 VO (EG) 2009/20 7