Zusammenfassung: Im Rahmen der vorliegenden Entscheidung thematisiert der EuGH Voraussetzungen für einen Fremdvergleich zur Bestimmung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage in Bezug auf die Veräußerung von Immobilien zwischen verbundenen Unternehmen. Liegt dahingehend Vereinbarkeit mit den unionsrechtlichen Anforderungen der MwStSyst-RL vor?
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