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Keine Sittenwidrigkeit des Art 16.1. AUVB 1997

VersicherungsrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RA; Univ.-Prof. i.R. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien (Bearbeitung)ecolex 2012/277ecolex 2012, 687 Heft 8 v. 1.8.2012

Zusammenfassung: Der erkennende Senat widmet sich auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung würdigend der Frage, ob sich aus dem Regelungsregime des Art 16.1. AUVB 1997 in Bezug auf die Verbindlichkeit der Entscheidung der Ärztekommission und das Ärztekommissionsverfahren ein Verstoß gegen Art 6 MRK sowie das Rechtsgefühl der Allgemeinheit ableiten lässt.

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