Zusammenfassung: Der Verfasser widmet sich praxisorientiert der Frage, wie das subjektive Tatbestandselement bei der List über einen erkenntnistheoretischen Ansatz hinausgehend faktisch im Verfahren nachzuweisen ist.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 StGB; § 6 StGB; § 874 ABGB; § 1487 ABGB