Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag würdigt die Bedeutung eines Kommentars zur IO und dessen Folgen auf die Rückstellungsverpflichtung aufgrund der - vermeintlich - schuldrechtlichen Beseitigung eines Vertrages durch den Masseverwalter. Liegt dem entgegenstehend doch eher die Ablehnung des Erfüllungsanspruchs vor, der Schadenersatz als Masseforderung rechtfertigt?