Zusammenfassung: Die Autoren behandeln mit ihrem Aufsatz die Reichweite gewerberechtlicher Nebenrechte, indem sie sich der Frage widmen, wie weit der zulässige Anteil in Bezug auf den Kernbereich eines "Gewerbes" greift. Welche Tätigkeiten werden noch durch die Gewerbebefugnis gedeckt?
Rechtsgrundlagen: § 29 GewO; § 31 Abs 1 GewO; § 32 GewO