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Keine Rückwirkung des EKEG; Auslegung einer Erklärung keine erhebliche Rechtsfrage

GesellschaftsrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Bearbeitung)ecolex 2012/252ecolex 2012, 622 Heft 7 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich thematisiert der OGH, ob das Regime des EKEG eine Rückwirkung zulässt und wendet sich klärend der Frage zu, ob ein Begehren rechtsmissbräuchlich betrieben wird.

Rechtsgrundlagen: § 18 EKEG; § 502 ZPO

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