Zusammenfassung: Gegenständlich thematisiert der OGH, ob das Regime des EKEG eine Rückwirkung zulässt und wendet sich klärend der Frage zu, ob ein Begehren rechtsmissbräuchlich betrieben wird.
Rechtsgrundlagen: § 18 EKEG; § 502 ZPO
Zusammenfassung: Gegenständlich thematisiert der OGH, ob das Regime des EKEG eine Rückwirkung zulässt und wendet sich klärend der Frage zu, ob ein Begehren rechtsmissbräuchlich betrieben wird.
Rechtsgrundlagen: § 18 EKEG; § 502 ZPO