Zusammenfassung: Die erkennende Instanz setzt sich mit ihrer Entscheidung mit der Frage auseinander, ob die Festsetzung eines Senioritätsdatums für Flugbegleiterinnen durch einen Kollektivvertrag unter Außerachtlassung von Karenzzeiten über drei Monate rechtsrichtig ist.
Rechtsgrundlagen: § 15 MuttSchG; § 3 GlbG; Art 15 RL 2006/54/EG