Zusammenfassung: Der erkennende Senat geht im Wege seiner rechtlichen Analyse der Frage nach, ob ein Ersatzanspruch für Kartellschäden ausreichend konkretisiert wird, wenn bloß geschätzte Preise angeführt werden.
Rechtsgrundlagen: § 1311 ABGB; § 502 ZPO; Art 101 AEUV