Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung äußert sich zu der Frage, ob im Regime des Gewährleistungsrechts der Übernehmer verpflichtet ist, Verbesserung zuzulassen oder ob ihm aus dem Titel des Schadenersatzes bei einer Falschlieferung auch die Wertdifferenz zusteht.
Rechtsgrundlagen: § 932 ABGB