Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der OGH klar, dass sich Unterlassungsansprüche, aus § 18 UWG ableitbar, gegen die persönlich haftenden Gesellschafter einer OG und KG richten.
Rechtsgrundlagen: § 128 UGB; § 161 UGB; § 18 UWG
Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der OGH klar, dass sich Unterlassungsansprüche, aus § 18 UWG ableitbar, gegen die persönlich haftenden Gesellschafter einer OG und KG richten.
Rechtsgrundlagen: § 128 UGB; § 161 UGB; § 18 UWG