Zusammenfassung: In gegenständlicher Sache thematisiert der VwGH die Frage, ob eine Berufung gegen einen Haftungsbescheid rechtzeitig eingebracht wurde und problematisiert dahingehend die Beweisqualität von Freistempelaufdrucken.
Rechtsgrundlagen: § 108 BAO; § 245 Abs 1 BAO