Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich in Hinblick auf das Schutzregime des AÜG der Frage zu, ob Qualitätsprämien als Bestandteil des Mindestlohns zu sehen sind. Können sich aus dem EU/EWR-Ausland überlassene Arbeitnehmer auf dem Boden der EntsendeRL auf die Schutzbestimmungen des AÜG berufen?