Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage auf den Grund, ob nicht nur rechtswidrig aufgezeichnete Tonbandaufnahmen, sondern auch entsprechend angefertigte Transkripte als Beweismittel verwertbar sind. Ist eine Verwendung unter Umständen dennoch denkbar?
Rechtsgrundlagen: § 77 UrhG; § 16 ABGB; § 120 StGB