§ 234 ZPO
Vorliegende Entscheidung trifft klarstellende Äußerungen in Hinblick auf die Frage, welcher Zeitpunkt für den Rechtserwerb und die Aktivlegitimation in Bezug auf eine Rückzession die maßgebliche Zäsur bildet.
OGH 3 Ob 31/11x
§ 234 ZPO
Vorliegende Entscheidung trifft klarstellende Äußerungen in Hinblick auf die Frage, welcher Zeitpunkt für den Rechtserwerb und die Aktivlegitimation in Bezug auf eine Rückzession die maßgebliche Zäsur bildet.
OGH 3 Ob 31/11x