Zusammenfassung: In vorliegender Sache war die Frage einer Klärung zuzuführen, ob bei einem Unternehmenskauf auch eine bestimmte Telefonnummer mitübertragen wurde. Kommen dahingehend eine einstweilige Verfügung und das Verbot einer vorübergehenden Nutzung in Frage?
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 24 UWG; § 381 EO