§ 1293 ABGB
Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, wie weit die "Produktbeobachtung" als nebenvertragliche Beratungs- und Warnpflicht des Haftpflichtversicherers für die Versicherung einer Gynäkologin als Versicherungsnehmerin, die eine umfassende Versicherung wünscht, reicht.