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Sexuelle Belästigung durch den "de facto"-Geschäftsführer

ArbeitsrechtJudikaturao. Univ.-Prof. Dr. M. Windisch-Graetz (Bearbeitung)ecolex 2012/150ecolex 2012, 342 - 343 Heft 4 v. 1.4.2012

Zusammenfassung: Vorliegend war zu klären, ob in gegenständlicher Sache auch Handlungen von Gehilfen einer juristischen Person eben dieser zuzurechnen sind und diese dadurch auch Verstöße wegen sexueller Belästigung zu verantworten hat.

Rechtsgrundlagen: § 1313a ABGB; § 1 Abs 1 GlBG

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