Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag widmet sich analysierend dem Unfallversicherungsschutz von all jenen Personen, die auf Einwirken des AMS Arbeits- bzw. Ausbildungsstellen aufsuchen oder sich einer Eignungsuntersuchung oder Eignungsprüfung unterziehen, zu.
Rechtsgrundlagen: § 176 ASVG; § 4 Abs 2 ASVG