Zusammenfassung: In Bezug auf Leistungspflichten aus einer ärztlichen Berufshaftpflichtversicherung geht der erkennende Senat der Frage nach, ob der Versicherer über eine Änderung der herrschenden Judikatur in Bezug auf "wrongful birth" informieren muss.
Rechtsgrundlagen: § 43 VersVG; § 1293 ABGB