Zusammenfassung: Der bundesdeutsche BGH stellt im Rahmen seiner Entscheidung klar, dass Aufklärungspflichten verletzt und somit schadenersatzpflichtig wird, wer bei komplexen Anlageprodukten trotz vorhandener Vorkenntnisse des Anlegers fehlerhaft berät.
Rechtsgrundlagen: § 280 dBGB; § 31 Abs 1 dWpHG