Zusammenfassung: In Hinblick auf die verpflichtende Entfernung eines Artikels aus dem Internet wegen ehrenrühriger Äußerungen widmete sich der OGH der Informationspflicht gegenüber dem Hostprovider. Wird dieser bei Unkenntnis entschuldigt?
Rechtsgrundlagen: § 355 EO; § 16 ECG