Zusammenfassung: Der Verfasser erhebt die ministeriale Genehmigungspflicht ausländischer Direktinvestitionen im Anwendungsbereich des "neuen" § 25a Außenwirtschaftsgesetz zum zentralen Beitragsthema, indem er unter anderem auf Anwendungsbereich, daraus entstehende Pflichten sowie weitere Details eingeht.
Rechtsgrundlagen: § 25a AußWG