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§ 25a AußWG - Genehmigungspflicht bei ausländischen Direktinvestitionen Zurechnung der Umsätze an den Betreiber mehrerer (Erotik-)Massagestudios

WirtschaftsrechtAufsatzDr. Sascha Schulz, Übernahmekommissionecolex 2012, 264 - 267 Heft 3 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Der Verfasser erhebt die ministeriale Genehmigungspflicht ausländischer Direktinvestitionen im Anwendungsbereich des "neuen" § 25a Außenwirtschaftsgesetz zum zentralen Beitragsthema, indem er unter anderem auf Anwendungsbereich, daraus entstehende Pflichten sowie weitere Details eingeht.

Rechtsgrundlagen: § 25a AußWG

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