Zusammenfassung: In Hinblick auf "Stimmgewichte" betreffende Regelungen im Gesellschaftsvertrag setzt sich die erkennende Instanz in entschiedener Sache mit Auslegungsfragen auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 3 GmbHG; § 39 GmbHG; § 914 ABGB; § 915 ABGB