§ 867 ABGB
Mit seiner Entscheidung stellt der OGH klar, wie sich das Schicksal solcher Gemeindegeschäfte, die vom nicht legitimierten Bürgermeister und nicht vom zuständigen Gemeinderat geschlossen werden, gestaltet.
OGH 5 Ob 52/11z
§ 867 ABGB
Mit seiner Entscheidung stellt der OGH klar, wie sich das Schicksal solcher Gemeindegeschäfte, die vom nicht legitimierten Bürgermeister und nicht vom zuständigen Gemeinderat geschlossen werden, gestaltet.
OGH 5 Ob 52/11z