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Gerichtsstand aus Art 16 Abs 2 EuGVVO bei unbekanntem Aufenthalt

Europäisches ZivilprozessrechtJudikaturCh. Koller; A. Wall; M. Slonina (Bearbeitung)ecolex 2012/58ecolex 2012, 142 Heft 2 v. 1.2.2012

Zusammenfassung: Im Rahmen der vorliegenden Entscheidung befasst sich der EuGH mit der Zuständigkeitsfrage, wie vorzugehen ist, wenn der Aufenthaltsort eines Betroffenen eines anderen Mitgliedsstaates nicht bekannt ist. ist Art 16 Abs 2 EuGVVO auf solche Sachverhalte anwendbar?

Rechtsgrundlagen: Art 2 EuGVVO; Art 3 EuGVVO; Art 16 EuGVVO

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