Zusammenfassung: Das erkennende Gericht äußert sich in verfahrensgegenständlicher Sache zur Entgeltqualität von Essensmarken.
Rechtsgrundlagen: § 6 UrlG; § 8 AngG
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Zusammenfassung: Das erkennende Gericht äußert sich in verfahrensgegenständlicher Sache zur Entgeltqualität von Essensmarken.
Rechtsgrundlagen: § 6 UrlG; § 8 AngG
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