Zusammenfassung: Mit diesem Beitrag geht Zehetner darauf ein, ob Teile des Umwelthaftungsgesetzes unter Heranziehung der Legaldefinition des Begriffes "Umweltschaden" der RL 2004/35/EG entsprechen. Liegt dahingehend Richtlinienkonformität vor?
Rechtsgrundlagen: § 4 Z 1 lit a B-UHG