Zusammenfassung: Mit dieser Entscheidung würdigt der OGH die Frage, ob das Vorliegen einer Rahmenprovisionsvereinbarung der Tätigkeit als unabhängiger Versicherungsmakler inhaltlich entgegensteht.
Rechtsgrundlagen: § 26 MaklerG; § 43 VersVG
Schlagwörter: