§ 234 ZPO
Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, wie weit die Einzelrechtsnachfolge im Falle einer Zwangsversteigerung reicht. Dabei geht Klicka vertiefend auf die Entscheidung des OGH zu 1 Ob 253/11d ein und stellt die Entscheidungsfrage dar, welches rechtliche Schicksal außerbücherliche Servituten ereilt.