Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich der OGH der Frage zu, ob Teilzeitbeschäftigte durch das Reglement eines Kollektivvertrages gegenüber Vollzeitbeschäftigten in Bezug auf geleistete Mehrstunden und Überstunden bis zur Überschreitung der Regelarbeitszeit diskriminiert werden.
Rechtsgrundlagen: § 5 BAGS-KV; Art 157 AEUV