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Ladung von Zeugen aus anderem Mitgliedstaat nach autonomem Recht trotz EuBVO

Europäisches ZivilprozessrechtJudikaturCh. Koller; A. Wall; M. Slonina (Bearbeitung)ecolex 2012/400ecolex 2012, 983 Heft 11 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: In entschiedener Sache behandelt der EuGH die Vernehmung eines Zeugen als Partei des Hauptsacheverfahrens durch ein Gericht eines Mitgliedstaats, wobei der Zeuge in einem anderen Mitgliedstaat wohnhaft ist. Nach welcher Rechtsordnung hat die Ladung zu erfolgen, um Rechtswirksamkeit zu entfalten?

Rechtsgrundlagen: Art 1 Abs 1 EuBVO

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