Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung wohnt unter anderem die Frage inne, ob eine Außenhaftung des Vorstandsvorsitzenden einer Emissionsbank in Frage kommt. Kann § 874 ABGB als schadenersatzrechtliche Anspruchsgrundlage dienen?
Rechtsgrundlagen: § 874 ABGB; § 1295 ABGB; § 1300 ABGB; § 84 AktG; § 255 AktG