Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte der OGH die Frage zu klären, ob in Ermangelung einer schriftlichen Vereinbarung eine konkludente Vereinbarung von Elternteilzeit erfolgt ist.
Rechtsgrundlagen: § 15h MSchG
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Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte der OGH die Frage zu klären, ob in Ermangelung einer schriftlichen Vereinbarung eine konkludente Vereinbarung von Elternteilzeit erfolgt ist.
Rechtsgrundlagen: § 15h MSchG
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