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Ersatzlieferung: Kosten des Aus- und Einbaus trägt Verkäufer

EuroparechtJudikaturecolex 2011/345ecolex 2011, 871 Heft 9 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung widmet sich der EuGH der Frage, wer für die Ersatzlieferung und die Kosten für Ein- und Ausbau von mangelhaften Bodenfliesen in einem Haus einzustehen hat.

Rechtsgrundlagen: Art 3 Abs 2 RL 1999/44/EG ; Art 3 Abs 3 RL 1999/44/EG

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