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Hoheitliche Tätigkeit eines Rauchfangkehrers und mögliche Haftung aus Kehrvertrag

AmtshaftungJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2011/319ecolex 2011, 814 - 815 Heft 9 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: In Hinblick auf die Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen befasst sich die erkennende Instanz in vorliegender Sache mit dem hoheitlichen Tätigwerden eines Rauchfangkehrers im Zusammenhang mit feuerpolizeilichen Missständen.

Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 5 AHG; § 1295 ABGB; § 105 UGB; § 17 Wr KehrV

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