Zusammenfassung: In Hinblick auf die Verletzung von Formvorschriften stellt der OGH in vorliegender Sache fest, dass der Vermieter den Mieter zur Verbesserung aufzufordern hat.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 4a MRG
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Zusammenfassung: In Hinblick auf die Verletzung von Formvorschriften stellt der OGH in vorliegender Sache fest, dass der Vermieter den Mieter zur Verbesserung aufzufordern hat.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 4a MRG
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