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Vermieter hat für die Bezifferung des Investersatzanspruchs zu sorgen

Miet- und WohnrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2011/315ecolex 2011, 810 Heft 9 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: In Hinblick auf die Verletzung von Formvorschriften stellt der OGH in vorliegender Sache fest, dass der Vermieter den Mieter zur Verbesserung aufzufordern hat.

Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 4a MRG

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