Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob auch der "kleine" Dienstleister, der ein Anlegerprofil nicht nur falsch ausfüllt, sondern darüber hinaus auch noch unrichtig berät, von den Wohlverhaltensregeln im Regime des WAG erfasst wird.
Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 11 WAG 1996