Art 7.1 AUBV
Mit seiner Entscheidung wendet sich das Höchstgericht einer näheren Betrachtung der Frage zu, was unter einem ärztlichen Befund zu verstehen ist. Weiters wurde die Frist des Art 7.1 zweiter Satz AUVB 2001 als Ausschlussfrist gewertet.
OGH 9.3.2011, 7 Ob 9/11s