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Angehörigenprivileg für Nichtangehörige - Zur E des OGH 7 Ob 240/10k

VersicherungsrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr Gunter Ertl, Senatspräs. OLG Wien (Anmerkung)ecolex 2011, 603 - 604 Heft 7 v. 1.7.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht das erkennende Gericht aus versicherungsrechtlicher Perspektive unter Zugrundelegung des Wertungshintergrundes des § 67 Abs 2 VersVG der Frage nach, wer in concreto Familienangehöriger ist.

Rechtsgrundlagen: § 67 Abs 2 VersVG; § 86 Abs 3 dVVG; § 321 Abs 1 Z 2 ZPO

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