§ 23 Abs 2 GIBG; § 9 Abs 2 GIBG; § 11a GIBG
Vorliegender Beitrag widmet sich der Einkommenstransparenz im Gleichbehandlungsgesetz und thematisiert weitergehend jene Mittel, mit welchen der immer noch bestehenden geschlechtlichen Einkommensdifferenz begegnet werden soll.