Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich der OGH klärend der Frage, welcher Zeitpunkt für die Überwälzung von Versicherungsprämien maßgeblich ist, und behandelt weiterführend Fragen der Beweislast in Bezug auf das Vorliegen eben dieser Voraussetzungen.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 Z 6 MRG