§ 33 PSG; § 15 FBG
Vorliegende Entscheidung behandelt die Frage, wem die Befugnis zur Anmeldung und Eintragung von Änderungen der Stiftungsurkunde gem. § 33 PSG zusteht und, wie eine unrichtige Eintragung zur Änderung der Stiftungserklärung bekämpft werden kann.