Zusammenfassung: Der Autor stellt in seinem Artikel die im Rahmen der FinStrG-Novelle 2010 neu eingeführte Bestimmung des Verkürzungszuschlags gem § 30a FinStrG genauer vor und geht dabei auf den vom BMF am 23.12.2010 erstellten Durchführungserlass ein.
Rechtsgrundlagen: § 30a FinStrG