§ 17 Abs 1 ZPO
Vorliegende Entscheidung thematisiert das rechtliche Interesse des Nebenintervenienten am Obsiegen einer Prozesspartei.
OGH 11.11.2010, 3 Ob 73/10x
§ 17 Abs 1 ZPO
Vorliegende Entscheidung thematisiert das rechtliche Interesse des Nebenintervenienten am Obsiegen einer Prozesspartei.
OGH 11.11.2010, 3 Ob 73/10x