§ 31 Abs 4 OÖ BO 1994; § 21 Abs 6 OÖ ROG; § 32 Abs 6 OÖ ROG; § 2 OÖ BTG
In vorliegender Sache hatte sich der VwGH der Frage zuzuwenden, welche Flächen im Nachbarrecht für die Berechnungen bei der Ausnutzbarkeit des Bauplatzes maßgebend sind, insbesondere ob im Bezug auf die bauliche Ausnutzung die Einbeziehung der Wandstärken eine Rolle spielt.