Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung würdigt der OGH die öffentliche Wiedergabe über bloß internen Hotelrundfunk aus urheberrechtlicher Sicht.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 3 UrhG; Art 3 Info-RL
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung würdigt der OGH die öffentliche Wiedergabe über bloß internen Hotelrundfunk aus urheberrechtlicher Sicht.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 3 UrhG; Art 3 Info-RL
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